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Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Domowina-Regionalverbandes Niederlausitz e.V. zu den Wahlen des Brandenburgischen Landtages 2014



Vorwort

Die Linke

„How smy doma" - hier sind zu Hause", „Nicht nur Folklore - wir sind das Volk!" oder auch „Vielfalt ist unsere Stärke" - und geschrieben in Deutsch, Polnisch, Niederdeutsch und Niedersorbisch: So lauteten einige der Aufschriften auf Wahlplakaten, welche DIE LINKE in Brandenburg bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen zum Einsatz brachte. Wir haben damit wiederholt einen politischen Ansatz unterstrichen, der seine Ursprünge in den frühen neunziger Jahren hat. Es war die PDS-Fraktion in der letzten DDR-Volkskammer, die 1990 als einzige den Entwurf eines von der Domowina erarbeiteten Nationalitätengesetzes eingebracht hatte. Und in Brandenburg waren es 1993 zwei PDS-Abgeordnete, die zusammen mit einem CDU-Kollegen Antragsteller des ersten Entwurfs für ein Sorben/Wenden-Gesetz in Brandenburgs Geschichte wurden. Dieser zusammen mit der Domowina entstandene Entwurf war zuvor mit allen Fraktionen beraten worden. Seit dem ersten Sorben/Wenden-Gesetz sind zwanzig Jahre ins Land gegangen: Die Minderheitenabkommen des Europarats traten Ende der neunziger Jahre in Kraft und formulierten neue Anforderungen an die Politik auch in unserem Land. Bei der Umsetzung des ersten Gesetzes gab es viele Erfolge, aber eben auch nicht geringe Probleme und vor allem neue Herausforderungen. Obwohl die Novellierung immer dringender wurde, weigerten sich die SPD-CDU-Regierungen bis 2009, das Notwendige zu tun. Dass wir heute ein de facto neues Sorben/Wenden-Gesetz haben, wäre ohne die rot-rote Koalition, ohne DIE LINKE in Regierungsverantwortung nicht möglich gewesen. Dafür dass letztendlich die gesamte Koalition hinter diesem Projekt stand, bedurfte es aber auch des nicht abnehmenden Druckes der Vertreterinnen und Vertreter des sorbischen/wendischen Volkes, vor allem ihres Rates. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag legte schließlich Ende 2011 einen Gesetzentwurf vor, den neun Abgeordnete der SPD, der LINKEN, der CDU und der FDP im Juni 2012 in das parlamentarische Verfahren einbrachten.

Seit dem 1. Juni 2014 haben die Sorben/Wenden nun nicht nur mehr Rechte, um ihre Sprache, Kultur und Traditionen in der Niederlausitz bewahren, sondern auch weiterzuentwickeln. Mit dem neu gefassten Sorben/Wenden-Gesetz, das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionsfraktionen am 22. Januar beschlossen worden ist, wird aber auch für die deutsche Mehrheitsbevölkerung der ganze Reichtum sorbischer/wendischer Sprache und Kultur noch sichtbarer werden. Ein Reichtum, auf den unser Land als Ganzes stolz sein kann.

Der Landesgesetzgeber hat mit der Novellierung des Gesetzes

-   die Partizipationsrechte der Sorben/Wenden und ihrer anerkannten Dachverbände erweitert, wozu auch erstmals ein Verbandsklagerecht gehört,

 

 -   die Einrichtung des Amtes eines Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei der Landesregierung sowie regelmäßige Berichte der Landesregierung zur Umsetzung des Minderheitenrechtes im Land wurden         verbindlich festgeschrieben,

 

 -   die Regelungen zur Bildung (Schule, Kita, Lehrerbildung, Erzieherausbildung, Weiterbildung) erheblich ausgebaut,

 

-   die Möglichkeit geschaffen, dass weitere Gemeinden und Gemeindeteile in der Lausitz zum angestammten Siedlungsgebiet hinzutreten können, wenn dort eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition nachweisbar ist,

 

-   Regelungen zur Verwendung der sorbischen Fahne auch außerhalb des angestammten Siedlungsgebietes sowie der niedersorbischen Sprache im angestammten Siedlungsgebiet getroffen.

 Auch DIE LINKE hätte sich an der einen oder anderen Stelle mehr gewünscht. Wir stehen zugleich zum erzielten Kompromiss, denn in ihm widerspiegeln sich die Interessen der Sorben/Wenden in Brandenburg. Der Gesetzentwurf bringt Brandenburgs Minderheitenpolitik den Maßstäben, die das Völkerrecht setzt, ein wesentliches Stück näher bringen. Nicht nur auf dem Papier, sondern jetzt bereits auch in der Praxis. Nach der Beschlussfassung des Gesetzes am 22. Januar bedarf es gesetzgeberisch und praktisch großer Anstrengungen. Wir als LINKE werden uns dieser Aufgabe stellen. In unserem Wahlprogramm heißt es deshalb u.a.: „Landes- und Kommunalpolitik müssen sich ihrer Verantwortung für den Erhalt der in Brandenburg gesprochenen und europarechtlich geschützten Sprachen Niedersorbisch, Niederdeutsch und Romanes (u.a. durch Förderung des schulischen Angebots und von Lehrerfortbildungen) stellen. Wir stehen für eine integrative Minderheitenpolitik, die die Kulturen und Sprachen aller ethnischen Minderheiten wie aller Regionalsprachen als Bereicherung im Zusammenleben von Menschen in unserem Land betrachtet. Insbesondere das Brandenburger Bildungssystem muss sehr viel stärker als heute die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigen, die eine anerkannte Minderheiten- oder Regionalsprache noch als Muttersprache sprechen oder sich diese als Mutter- oder Fremdsprache aneignen wollen"

 

CDU

Die Sorben/Wenden sind ein fester Bestandteil Brandenburgs. Sie bereichern unser Land mit einer eigenen Identität, die über Jahrhunderte bewahrt und gepflegt wurde. Kultur, Traditionen und Sprache sollen und dürfen nicht nur den für Tourismus erhalten bleiben, sondern müssen im Sinne einer lebendigen und aktiven Minderheit mit gezielten Maßnahmen gefördert und unterstützt werden. Die CDU Brandenburg hat sich deshalb in ihrem Regierungsprogramm „Brandenburg. Besser. Machen.“ ausdrücklich zur Pflege und Förderung der sorbisch-wendischen Sprache und Kultur bekannt.

 

AfD

Die AfD Brandenburg bekennt sich vorbehaltlos zum Schutz der kulturellen und nationalen Identität der Sorben/Wenden und unterstützt die Förderung der Kultur und Sprache. In der Pflege des Brauchtums und der Bewahrung des kulturellen Erbes sieht die AfD eine Bereicherung für das Land Brandenburg und darüber hinaus den Grundstein, das Gemeinwesen zu stärken. Die AfD wird sich immer dafür einsetzen, dass das Land Brandenburg seiner Verpflichtung nachkommt und auf der Basis eines modernen Minderheitenrechts die Selbstbestimmung des sorbisch/wendischen Volkes gewährleistet.

Die AfD ist eine junge Partei, die im Aufbau begriffen ist. Bitte haben Sie, Herr Nowak, dafür Verständnis, dass wir uns nicht in die Tiefe der Detailfragen, zumal rechtlicher Natur, schon jetzt eingearbeitet haben. Vor diesem Hintergrund könnten wir Ihre Wahlprüfsteine nur ansatzweise beantworten und sehen deshalb davon ab. Bitte geben sie uns noch etwas Zeit, damit wir alle Aspekte würdigen können. Gern möchten wir uns zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihnen über die genannten Fragen austauschen und möchten dann auf Sie zukommen.

 

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Land Brandenburg auf ein erneuertes Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk mit einer Dynamisierungsklausel dringt?

 

SPD   

Der Landtag Brandenburg hat mit der Entschließung DS 5/ 8420 -B vom 22. Januar 2014 die Landesregierung aufgefordert, die Dynamisierung der Mittel für die Stiftung für das Sorbische Volk zu prüfen. Daher ist die SPD Brandenburg grundsätzlich bereit, eine Dynamisierungsklausel in der Verhandlung über das Finanzierungsabkommen zu unterstützen, sofern die langfristige Finanzierung des Landesanteiles gesichert werden kann.

 

Die Linke 

Ja. Die Aufnahme einer Dynamisierungsklausel in das Finanzierungsabkommen für die Stiftung ist eine langjährige Forderung der Linkspartei - auf Bundesebene und in den Ländern Brandenburg und Sachsen.

Unter Rot-Rot wurde Ende 2012 für die Jahre 2013 und 2014 eine Erhöhung des Landeszuschusses Brandenburgs für die Stiftung in Höhe von 166.000 Euro beschlossen, also um jeweils 5,9 % im Vergleich zu 2012. Insgesamt stellte Brandenburg entsprechend seinem vertraglich vereinbarten Anteil fast 3 Millionen für die Stiftung zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln des Bundes, der schließlich Ende 2013 die überfällige Entscheidung für 2014 getroffen hat, und des Freistaates Sachsen stand der Stiftung damit wieder rund eine Million Euro mehr an Mitteln zur Verfügung als 2012. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2015 und 2016, die in Brandenburg erst nach der Landtagswahl beginnen werden, werden wir uns dafür einsetzen, dass Brandenburg Zuschüsse in mindestens gleicher Höhe einplant.

Als dringend erachten wir darüber hinaus, dass die Stiftung und damit die Arbeit zur Bewahrung und Fort-entwicklung der sorbischen/wendischen Kultur dauerhaft auf verlässliche Grundlagen gestellt wird - eine Bindung an die jährlichen Haushaltsverhandlungen im Bund und in den Ländern behindert die Planbarkeit der Arbeit im professionellen wie auch ehrenamtlichen Bereich erheblich. Vor diesem Hintergrund wäre die Dynamisierungsklausel ein gangbarer Weg.

Die Förderung der Stiftung ist bei aller Spezifik - für uns auch eingeordnet in eine nachhaltige Kulturforderung, die wir in Brandenburg weiter etablieren wollen. Im Wahlprogramm der LINKEN heißt es dazu: „ Besonders gefördert werden sollten künstlerische Innovation, die Pflege unseres kulturellen Erbes, die Verbreitung kultureller Kompetenz und der internationale Kulturaustausch. Unterstützung verdienen auch Projekte, die zur kulturtouristischen Entwicklung der Regionen beitragen, insbesondere im ländlichen Raum" Für all diese Aufgaben gibt es bezogen auf die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen/wendischen Kultur wichtige Ansatzpunkte.

 

CDU

Die CDU wird im Zuge der Aufstellung des Landeshaushalts auch die finanzielle Unterstützung beziehungsweise die Art und Weise der Finanzierung überprüfen. Ob und in welcher Art und Weise Veränderungen gegenüber der aktuellen Situation notwendig sind, werden wir gemeinsam mit den Vertretern der Sorben/Wenden und den kommunalen Spitzenverbänden beraten.

 

FDP

Ja, wir halten eine Dynamisierung entsprechend der Preisentwicklung für geboten und werden diese aktiv unterstützen.

 

Grüne

Wir von Bündnis 90/Die Grünen bekennen uns klar zu den Verpflichtungen durch das Sorben/Wenden-Gesetz, insbesondere für Erhalt und Förderung der kulturellen Vielfalt. Dazu gehört auch eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Aufgaben nach dem novellierten Gesetz. Mit Blick auf die Zuschüsse des Landes an die Stiftung für das Sorbische Volk sagen wir Grüne: Der Deckel muss vom Topf; wir brauchen zumindest einen Ausgleich der Inflation.

 

2. Wie möchten Sie die bis 2016 nach dem Sorben/Wenden-Gesetz möglichen Antragstellungen von Gemeinden bzgl. der Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden von Landesseite aus unterstützen?

SPD

Mit dem im Januar beschlossenen Sorben/Wenden-Gesetz haben wir die Rechtsgrundlage für eine Erweiterung des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden geschaffen. Erst kürzlich wurde der Rechtsverordnung, die das Verfahren der Erweiterung spezifiziert, auf Bitte des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden vom Hauptausschuss des Landtages zugestimmt. Nunmehr können der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden und/oder betroffene Gemeinden die Erweiterung des angestammten Siedlungsgebietes initiieren. Das Verfahren sieht umfangreiche Anhörungsrechte für beteiligte Kommunen sowie für den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden und den Dachverband der Sorben/Wenden vor. Dadurch sollen sowohl die Rechte der Sorben/Wenden gewahrt werden, als auch möglichen Befürchtungen von Kommunen Rechnung getragen werden.

Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten und über unsere Parteigliederungen vor Ort die Diskussion mitführen. Sollte das Prüfungsverfahren die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum angestammten Siedlungsgebiet feststellen, sehen wir keine Situation, in der der Hauptausschuss des Landtages seine Zustimmung zur Erweiterung verweigern würde. Nicht zuletzt haben wir mit der gesetzlichen Festlegung zur Übernahme von etwaigen Mehrkosten, die sich aus der Erweiterung ergeben, mögliche Hürden abgebaut. Zu dieser Zusage stehen wir.

 

Die Linke

Die künftigen Abgeordneten der LINKEN aus der Lausitz werden in Zusammenarbeit mit der Domowina und den Kommunen in ihren Wahlkreisen den Diskussionsprozess um die Aufnahme neuer Gemeinden in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden unterstützen. Dem Beispiel der Stadt Calau, die bereits 2013 einen Beschluss zur Einbeziehung in das angestammte Siedlungsgebiet gefasst hat, sollten weitere Gemeinden folgen. Nach unserer Kenntnis wird - auch außerhalb des bisher anerkannten Siedlungsgebiets - in vielen Niederlausitzer Gemeinden das kulturelle Erbe der Sorben/Wenden in den verschiedensten Formen gepflegt, im Kita- und Grundschulbereich werden zudem Anstrengungen zur Revitalisierung der Sprache unternommen. Durch die Einbeziehung in das staatlich anerkannte angestammte Siedlungsgebiet könnten diese - vielfach ehrenamtlichen - Bemühungen nicht nur Anerkennung, sondern vor allem auch die notwendige Unterstützung vonseiten des Landes und der Kommunen bekommen.

 

CDU

Die Antragsstellung zur Veränderung des angestammten Siedlungsgebietes obliegt einer Gemeinde oder dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden. Bei rechtlichen oder formalen Fragen soll nach Auffassung der CDU Brandenburg eine unbürokratische Hilfe durch das zuständige Ministerium oder den Landtag Brandenburg gewährleistet werden.

 

FDP

Wir möchten die Gemeinden über die Möglichkeiten der Antragstellung offensiv informieren und im Falle der Regierungsübernahme, auch aus dem Ministerium heraus dafür werben.

 

Grüne

Wir Bündnisgrünen haben stets gefordert, dass das angestammte Siedlungsgebiet durch den Gesetzgeber gesetzlich festgelegt werden soll. Die Festlegung des angestammten Siedlungsgebietes sichert die kulturelle Infrastruktur des Sorbisch/Wendischen und verhindert weitere Verluste. Die nach dem Gesetz möglichen Antragstellungen der Kommunen oder Gemeinden sind zwar möglich, werden aber nur in wenigen Fällen proaktiv und auf Eigeninitiative erfolgen, wie aus den offiziellen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren zur Novelle des Sorben/Wenden-Gesetzes zu entnehmen ist.

Aus unserer Sicht ist es enorm wichtig, durch konstruktive und regelmäßige Dialogveranstaltungen mit den Gemeinden und den Vertreterinnen und Vertretern der Sorben und Wenden auf das Recht der Sorben/Wenden auf ihr angestammtes Gebiet hinzuweisen. Insoweit freuen wir uns auch auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Sorbenbeauftragten der Landesregierung, dem in diesem Prozess eine zentrale und besondere Bedeutung zukommt.

 

 

 

3. Befürworten Sie die Erarbeitung eines Landesplans mit Maßnahmen zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der niedersorbischen Sprache in der nächsten Legislaturperiode?

Die Linke

Ja. DIE LINKE hat dazu in ihrem Wahlprogramm formuliert: „Das neue Sorben/Wenden-Gesetz stellt auch neue Anforderungen für den Kita- und Schulbereich, die Lehrerbildung/-weiterbildung und den Wissen¬schaftsbereich, die gesetzgeberisch und praktisch zu bewältigen sind. Insbesondere das bilinguale Wi- taj-Projekt ist endlich auf entsprechende konzeptionelle, schulorganisatorische, personelle und finanzielle Grundlagen zu stellen. Mit einem Gesamtkonzept zur Vermittlung der niedersorbischen/wendischen Sprache sind konkrete Schritte zur Fortführung des Witaj-Projekts und der Erhöhung der Qualität der sprachlichen Bildung umzusetzen." Wir wissen, dass dies keine leichte Aufgabe sein wird. Gemeinsam mit der Domowina, dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag sowie den Trägern der Bildungsarbeit und den sorbischen/wendischen Vereinen in der Niederlausitz kann und muss sie in Verantwortung der künftigen Landesregierung gelöst werden."

 

CDU

Es ist nachvollziehbar, dass die Domowina die Forderung nach einem Landesplan von den Förderern der niederdeutschen Sprache übernommen hat. Ob jedoch die Erstellung eines solchen Landesplans dazu führt, dass mehr Menschen die niedersorbische Sprache aktiv verwenden, ist aus unserer Sicht fraglich. Zur Förderung sollte aus unserer Sicht das Land Brandenburg vor allem in den Kindertagesstätten und Schulen ausreichende Ressourcen zum Erlernen der niedersorbischen Sprache zur Verfügung stellen und die Anreize für einen täglichen Sprachgebrauch intensivieren.

 

FDP

Ja, das befürworten wir. Die niedersorbische Sprache ist ein wichtiges Kulturgut. Ihre Pflege und ihr Erhalt ist eine wichtige Aufgabe des Landes Brandenburg.

 

Grüne

Die Förderung und Maßnahmen zur Belebung der niedersorbischen Sprache sind Voraussetzungen für den Schutz der Minderheit. Insbesondere der sog. Revitalisierungsprozess sollte in den Fokus der Förderpolitik rücken.

 

 

4. Welche Maßnahmen möchten Sie zur Umsetzung der bildungspolitischen Verpflichtungen aus Sorben/Wenden-, Schul-, Kita- und Lehrerbildungsgesetz im Hinblick auf Wenden/Sorben ergreifen?

SPD

Antwort zu Frage 3 und 4

Mit der Neufassung des Sorben/Wenden-Gesetzes haben wir die Pflege der niedersorbischen Sprache in den Kitas und Schulen gestärkt sowie Regelungen für eine Ausweitung der öffentlichen Verwendung der niedersorbischen Sprache getroffen. Dazu zählen vor allem die Konkretisierung des Rechtes auf Erlernen der niedersorbischen Sprache, Informationspflichten von Kitas und Schulen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte, Erziehungspersonal und Beschäftige des öffentlichen Dienstes.

Mit der Entschließung DS 5/ 8420 -B vom 22. Januar 2014 brachte der Landtag ferner zum Ausdruck, dass niedersorbische Sprachkenntnisse wichtige Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst sein können, die Weiterbildung von Lehrkräften intensiviert werden muss, öffentliche Bekanntmachung von Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet in deutscher und niedersorbischer Sprache abgefasst werden sollten sowie die niedersorbische Sprache in der Kommunikation und elektronischen Datenverarbeitung korrekt verwendet werden soll.

Damit sind bereits einige Maßnahmen zur Belebung der niedersorbischen Sprache ergriffen worden. Darüber hinaus wird eine Evaluation des Witaj-Projektes vorbereitet. Auf Grundlage der Evaluation des Witaj-Projektes sowie der Auswertung der anderen Maßnahmen werden wir weitere Schritte zur Umsetzung des Verfassungsauftrages prüfen. Ein Landesplan kann dazu ein geeignetes Mittel sein.

 

Die Linke

Wie in der Beantwortung auf die vorhergehende Frage bereits dargestellt, ist das Spektrum der in Verantwortung vor allem des Bildungsressorts zu lösenden Aufgaben umfangreich und vielfältig. DIE LINKE betrachtet dabei insbesondere die Weiterführung des Witaj-Projekts als zentrale Aufgabe. Dass danach die überfällige Evaluierung des Projekts endlich auf den Weg gebracht wurde, begrüßen wir.

Ausgehend von der Sprachstandanalyse im Rahmen der Evaluierung müssen die notwendigen konzeptionellen Grundlagen und schulorganisatorische Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Problembereiche, wie die Umsetzung im Rahmen "abweichender Organisationsform" an den Schulen, die Ressourcenausstattung, der Verlust von Teilnehmenden an den Schnittstellen zwischen Kita und Schule bzw. zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I und nicht zuletzt die Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen im Hinblick auf eine nachhaltige Revitalisierung der niedersorbischen Sprache sind aufzuarbeiten und zu nutzen, um die schulischen Bildungsangebote weiter zu qualifizieren.

Die Neufassung der Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben/Wenden aus dem Jahre 2000 muss vor dem Hintergrund der Neufassung des Sorben/Wenden-Gesetzes dringend auf den Weg gebracht werden!

 

CDU

Maßnahmen zur Weiterentwicklung der sorbischen Sprache sollten in Abhängigkeit der Ergebnisse aus der Evaluation des Witaj-Projektes abgeleitet und umgesetzt werden. Die Maßnahmen müssen gemeinsam mit den sorbisch/wendischen Verbänden/Vereinen und Initiativen sowie den Kommunen geplant und umgesetzt werden.

 

FDP

Wir werden die Verpflichtungen des Landes vollumfänglich erfüllen. Insbesondere im Bildungsbereich ist es uns wichtig die Kultur der Sorben/Wenden zu vermitteln um sie für die kommenden Generationen zu erhalten. Dies gilt es auch finanziell - durch di Unterstützung entsprechender Personalstellen vor Ort zu unterstützen.

 

Grüne

Zu den wichtigsten bildungspolitischen Maßnahmen zur Umsetzung des Sorben/Wenden-Gesetzes gehört zweifelsfrei die Förderung und Vermittlung der niedersorbischen Sprache in den Kitas sowie in den Schulen. Deshalb setzen wir uns für eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher identitätsstiftenden Maßnahmen ein wie z. B. auch für die Kulturförderung.

 

 

 

5. Wie möchten Sie weitere Regelungen des Sorben/Wenden-Gesetzes und anderer minderheitenpolitischer Rechtsvorschriften praktisch umsetzen?

 

SPD

Gesetze des Landes Brandenburg sind von der Landesverwaltung und von Kommunalverwaltungen ohne Abstriche umzusetzen. Um gegen Defizite im Gesetzvollzug schnell vorgehen zu können, ist dem anerkannten Dachverband der Sorben/Wenden zudem ein Verbandsklagerecht eingeräumt. Darüber hinaus besteht mit dem in Zukunft direkt gewählten Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden eine demokratisch legitimierte Instanz, die den Landtag bei der Wahrung der sorbischen/wendischen Interessen unterstützt. Davon unabhängig wird sich der Landtag mit der Umsetzung des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes in den einzelnen Fachausschüssen beschäftigen.

 

Die Linke

In den nächsten Monaten geht es darüber hinaus für Landesverwaltung und Landespolitik darum, die mit dem Gesetz ausgelösten Gesetzgebungsaufträge umzusetzen. Auf der Tagesordnung steht vor allem die Erarbeitung mehrerer Verordnungen. Dazu gehört in erster Linie die Verordnung für die Wahl des neuen Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, die erstmals landesweit stattfindet. Wichtig ist auch die rechtliche Ausgestaltung des Verfahrens, in dem weitere Lausitzer Gemeinden in das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden einbezogen werden können - dazu hat bereits eine Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Landtages stattgefunden - die Verordnung wird in Kürze in Kraft treten. In Vorbereitung ist auch eine Verordnung über die zweisprachige (deutsch-niedersorbische) Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet. Und schließlich geht es auch um eine Rechtsvorschrift, auf deren Grundlage die Kommunen zusätzliche Kosten um Zusammenhang mit der Umsetzung des Sorben/Wenden-Gesetzes vom Land erstattet bekommen werden. Die notwendige Neufassung der sorbischen/wendischen Schul- Verordnung wurde bereits erwähnt.

 

CDU

Die praktische Umsetzung des Minderheitenschutzes ist für uns nicht nur die Beachtung der rechtlichen Vorschriften, sondern vor allem die Förderung eines Lebensumfeldes, in dem sich Kultur, Sprache und Traditionen entfalten können und bewahrt werden. Deshalb sollen insbesondere Initiativen und Ideen vor Ort unterstützt werden. Sollte es dabei in rechtlicher Hinsicht Probleme geben, wollen wir diese gemeinsam mit den Beteiligten lösen.

 

FDP

Die entsprechenden Rechtsvorschriften müssen im Verwaltungshandeln des Landes Beachtung finden. In Regierungsverantwortung werden wir die betreffenden Mitarbeiter des Landes gezielt schulen um die Beachtung der minderheitspolitischen Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

 

Grüne

Der Minderheitenschutz, sei es die Umsetzung des Sorben/Wenden-Gesetzes sowie dessen Weiterentwicklung oder der Schutz der deutschen Sinti und Roma stehen im Mittelpunkt unserer Minderheitenpolitik. Wir fordern die kommende Landesregierung auf, hierzu einen Staatsvertrag mit dem Landesverband der Sinti und Roma abzuschließen. Eine Verankerung in der Brandenburgischen Verfassung muss dann im zweiten Anlauf umgesetzt werden. Unsere bündnisgrüne Fraktion wird im Parlament dafür notwendige Anträge und oder Gesetzesvorlagen erarbeiten. Ebenfalls wird die Fraktion das Antragsverfahren zur Aufnahme von Gemeinden in das Siedlungsgebiet im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Hauptausschuss und Parlament bis zum Ablauf der Antragsfrist in Jahr 2016 kritisch und konstruktiv begleiten.

 



 

 

6. Was werden Sie in der nächsten Legislatur gegen die braunkohlebedingte Devastierung von Gemeinden unternehmen?

SPD

Sowohl das Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg als auch das Sorben/Wenden-Gesetz sehen vor, dass im Falle einer bergbaubedingten Umsiedlung von sorbischen/wendischen Gemeinden oder Gemeindeteilen eine Wiederansiedlungsfläche im angestammten Siedlungsgebiet gefunden werden soll. Die Neufassung des Sorben/Wenden-Gesetzes sieht darüber hinaus, eine Erweiterung des angestammten Siedlungsgebietes für den Fall vor, dass keine Wiederansiedlungsfläche im bisherigen angestammten Siedlungsgebiet gefunden werden konnte. Dadurch soll bei unausweichlichen Umsiedlungen der Erhalt der dörflichen Gemeinschaft sowie der sozialen und kulturellen Bindungen soweit als irgend möglich gewahrt bleiben.

 

Die Linke

Das Landesverfassungsgericht hat im Falle der Abbaggerung der sorbischen/wendischen Gemeinde Horno (Rogow) - auf eine Klage der damaligen PDS-Landtagsfraktion hin - entschieden, dass die Rohstoffsicherungsklausel im Bundesbergrecht dem Staatsziel der Landesverfassung zum Schutze des Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden vorgeht. Voraussetzung ist, dass im Zuge des Braunkohleverfahrens die Auswirkungen eines neuen Tagebaus auf das sorbische/wendische Volk umfassend geprüft werden.

Ob in Zukunft weitere sorbische/wendische und deutschen Gemeinden abgebaggert werden müssen, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Tempo die Energiewende in der Bundesrepublik vollzogen wird. Politisches Ziel der LINKEN ist es, in Brandenburg bis 2040 aus der Braunkohleverstromung auszusteigen. Um dies bei weiterhin gewährleisteter Versorgungssicherheit und zu sozial verträglichen Preisen erreichen zu können, wollen wir die Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien im Land weiter ausbauen, auf eine dezentral organisierte Energieerzeugung hinwirken und Speichertechnologien fördern. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass der Tagebau Jänschwalde Nord nicht aufgeschlossen wird und damit die Dörfer Atterwasch, Grabko und Kerkwitz erhalten bleiben. Den Neubau von Braunkohlenkraftwerken lehnen wir ab.

Der Landtag hat 2013 „Perspektiven für die Lausitz" (Drucksache 5 / 6874-B) beschlossen - im Beschluss sind zahlreiche Handlungsfelder für die Entwicklung der Lausitz aufführt, an deren Umsetzung wir - gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Sächsischen Landtages - weiter konsequent arbeiten wollen, um der Lausitz eine wirtschaftliche und soziale Perspektive nach der Braunkohle zu eröffnen.

 

CDU

Die Planungen zur Braunkohleförderung in Brandenburg wurden im Juni 2014 von der Landesregierung beschlossen. Allerdings wollen wir die vom Tagebau betroffenen Gemeinden künftig stärker einbeziehen und besser betreuen. Dafür müssen verbindliche Abbauziele unter Beteiligung der Bürger planungssicher definiert werden - möglichst ohne die Umsiedlungen von Gemeinden, die nur ein letztes Mittel sein kann. Für die Siedlungsgebiete der Sorben und Wenden können hier keine Ausnahmen gelten. Die Entschädigungsregeln sind ebenso zu überarbeiten wie der Umgang mit den Menschen, die in unmittelbarer Nähe der Tagebaue leben. Die Tagebaurandbetroffenheit soll in diesem Zusammenhang neu geregelt und eine Schiedsstelle für vom Bergbau betroffene Menschen eingerichtet werden.

 

FDP

Wir werden eine Volksbefragung zum Thema Braunkohletagebau durchführen. Das Ergebnis der Befragung werden wir unmittelbar in Landespolitik umsetzen um so den Anliegen der betroffenen Bürger bestmöglich Rechnung zu tragen.

 

Grüne

Wir Bündnisgrüne kämpfen gegen den Aufschluss neuer Tagebaue. Wir setzen uns für den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und den Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien ein.

Der Aufschluss neuer Tagebaue ist nicht nur klimapolitisch unverantwortbar und energiepolitisch überflüssig. Es gibt auch ohnedem keine Rechtfertigung dafür - wie von der Landesregierung befürwortet - weitere Dörfer umzusiedeln und damit 800 Menschen ihrer Heimat zu berauben. Die Umsiedlung sorbischer Dörfer stellt zudem einen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Erhalt und Schutz des Siedlungsgebietes dar. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um weiter gegen die Braunkohlepolitik der Landesregierung zu kämpfen.