Domowina begrüßt die Initiative Sachsens und Schleswig-Holsteins zur Verankerung nationaler Minderheiten im Grundgesetz

Die Domowina – Bund Lausitzer Sorben begrüßt die gemeinsame Initiative der Regierungschef von Sachsen und Schleswig-Holstein, den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz zu verankern.Nach Auskunft von Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, soll über den Bundesrat ein Entschließungsantrag zur Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes auf den Weg gebracht werden. Vorgesehen ist folgende Klausel: „Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“Der Vorsitzende der Domowina Dawid Statnik freut sich über dieses Engagement: „Der Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei Oliver Schenk hat mich gestern telefonisch über diese Absicht informiert. Ich freue mich, dass beide Regierungen diese Initiative unterstützen, die aus den Bemühungen der Minderheiten hervorging. Ich hoffe, dass auch weitere Bundesländer dieses Ansinnen unterstützen werden.“Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten, dem auch die Domowina angehört, traf sich am 07.06.2019 mit Günther, der zugleich amtierender Bundesratspräsident ist, in Berlin. Statnik hierzu: „Wir baten Herrn Günther, die Initiative weiter zu verfolgen. Bereits damals hatte ich die Zusage der sächsischen Staatsregierung, dass sie diese Initiative unterstützt. Das bestärkt uns in unseren Bestrebungen.“Bisher werden die nationalen Minderheiten nicht im Grundgesetz genannt. Eine Ausnahme bildete die Verfassung der Weimarer Republik mit dem Artikel 113, in dem es hieß: „Die fremdsprachigen Volksteile des Reichs dürfen durch die Gesetzgebung und Verwaltung nicht in ihrer freien, volkstümlichen Entwicklung, besonders im Gebrauch ihrer Muttersprache beim Unterricht, sowie bei der inneren Verwaltung und der Rechtspflege beeinträchtigt werden.“

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