Satzung für den Michał-Hórnik-Preis
§ 1
Die „Maćica Serbska“ verleiht alle zwei Jahre den Michał-Hórnik-Preis. Ausgezeichnet werden Schülerinnen und Schüler des Sorbischen Gymnasiums Bautzen sowie weiterer Oberlausitzer Gymnasien für eine Facharbeit auf dem Gebiet der sorbischen Sprache und Literatur, Geschichte, Kulturforschung oder Kunst.
§ 2
Der Preis beträgt 150 Euro. Wenn die Arbeit § 1 der Satzung entspricht und in sorbischer Sprache verfasst ist, erhöht sich der Preis auf 250 Euro. Er darf nur ausgeschrieben werden, wenn die Dotation gesichert ist.
§ 3
Der Preis wird vom Vorstand der „Maćica Serbska“ öffentlich ausgeschrieben.
§ 4
Der Vorstand der „Maćica Serbska“ ernennt einen Ausschuss zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten. Ihm gehören ein Mitglied des Vorstandes und zwei Fachkräfte auf dem Gebiet der Sorabistik an. Die Beratungen des Ausschusses und die Liste der eingereichten Arbeiten werden vertraulich behandelt. Der Ausschuss überreicht dem Vorstand seine Vorschläge für die Preisverleihung. Sie sind die Grundlage für die Entscheidung des Vorstandes. Der Ausschuss kann die Verleihung von Förderpreisen in Höhe von 50 € empfehlen. Wenn die Beiträge nicht die erforderliche Qualität erreichen, wird der Preis im entsprechenden Kalenderjahr nicht vergeben.
§5
Die Arbeiten sind schriftlich einzureichen. Es dürfen auch Arbeiten sein, die für andere schulische Zwecke verfasst wurden. Sie müssen mindestens 6 Seiten im anderthalbzeiligen Text in 12 pt umfassen. Illustrationen sind im Anhang möglich. Dem eingereichten Beitrag muss beigelegt sein ein Brief mit Name, Adresse, Geburtsdatum der Autorin/des Autors, Klassenstufe, Titel der eingereichten Arbeit und die Versicherung, dass der Beitrag selbstständig erarbeitet wurde und keine Autorenrechte verletzt. In der Arbeit selbst darf der Name der Autorin/des Autors nicht erscheinen, damit die Bewertung ohne Kenntnis der Person geschehen kann.
§ 6
Der Vorstand der „Maćica Serbska“ verleiht den Preis und informiert die Preisträgerin/den Preisträger. Der Preis wird auf der Hauptversammlung der „Maćica Serbska“ oder auf einer besonderen Veranstaltung überreicht. Der Preisträger/die Preisträgerin kann gebeten werden, die Arbeit auf der Hauptversammlung vorzustellen.
§ 7
Gegen die Entscheidungen des Ausschusses und des Vorstandes zur Preisverleihung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
§ 8
Änderung und Aufhebung der Satzung liegt in der Verantwortung des Vorstandes der „Maćica Serbska“.
Cottbus, 27. Mai 2010
Jan Malink, Vorsitzender
Marko Kowar, Stellv. Vorsitzender