Bundesvorstand der Domowina beschloss Satzungsdiskussion

Der Bundesvorstand der Domowina beriet am 6. September in Cottbus. Er beschloss unter anderem die Novellierung der Satzung der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e. V. Ziel ist es, dass die Delegierten der 20. Wahl- und Hauptversammlung der Domowina Ende März 2021 – nach einer breiten Diskussion in den Domowina-Ortsgruppen, Regionalverbänden und Mitgliedsvereinen die Neufassung der Satzung beschließen. Bereits Ende Oktober dieses Jahres soll der erste Entwurf vorliegen, um ihn dann bis März nächsten Jahres in den Mitgliedsverbänden diskutieren zu können. Die Domowina hat ca. 7.400 Mitglieder, die in 5 Domowina-Regionalverbänden mit Ortsgruppen und Vereinen sowie 13 überregionalen spezifischen Mitgliedsvereinen organisiert sind.

Die nächste öffentliche Tagung des Domowina-Bundesvorstandes findet am 30. Oktober abends im Haus der Sorben in Bautzen statt. Dort wird Gelegenheit sein, die Kandidaten für den neuen Sächsischen Rat für sorbische Angelegenheiten kennenzulernen. Es liegen sieben Vorschläge von sorbischen Vereinen und Verbänden vor. Die Domowina hat laut Sächsischem Sorbengesetz das Vorschlagsrecht für vier Mitglieder dieses ehrenamtlichen Gremiums, dem zusätzlich auch ein kommunaler Vertreter aus dem sorbischen Siedlungsgebiet angehört. Der Sächsische Sorbenrat wird voraussichtlich im November vom Sächsischen Landtag gewählt. 

Auch in Brandenburg stehen die Wahlen des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bevor. Noch bis zum 21. September können Angehörige/r des sorbischen/wendischen Volkes die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Briefwahl endet am 28. September 2019, 9 Uhr. 

Dem Bundesvorstand der Domowina lagen neun Vorschläge sorbischer Vereine für die Benennung von fünf Mitgliedern des Arbeitskreises für sorbische Angelegenheiten beim Landkreis Bautzen vor. Der Bundesvorstand wählte Hanka Buder, Mato Krüger, Dr. Susanne Hose, Sonja Rehor und Sebastian Handrick als Mitglieder des Arbeitskreises in der Legislaturperiode 2019 bis 2024. Die Grundlage dafür bildet die Satzung zur Wahrung, Förderung und Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur im Landkreis Bautzen, Paragraph 4.

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