Zelena swěca za wjace prawow Serbow w Braniborskej/ Grünes Licht für mehr Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg

Die Domowina begrüßt die am 19. September im Landtag Brandenburg behandelten Änderungen von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden.So wurde unter anderem das Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Drucksache 6/8213) beschlossen. Demnach können die Kreistage im angestammten Siedlungsgebiet mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden, dass ihr Landkreis künftig einen zweisprachigen (deutsch-niedersorbisch/wendischen) Namen trägt.In der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz sowie in den Kreisverwaltungen Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, Oberspreewald-Lausitz/Górne Błota-Łužyca und Dahme-Spreewald/Dubja-Błota soll es künftig je eine vom Land finanzierte Vollzeitstelle für eine hauptamtliche Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden geben. Aufgabe der Beauftragten soll auch die Unterstützung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Ämter in sorbischen/wendischen Angelegenheiten sein.Der Vorsitzende der Domowina Dawid Statnik begrüßt dieses Entwicklung: „Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung im Bereich des Minderheitenschutzes an den Tag gelegt. Insbesondere die Regelungen zur kommunalen Arbeit sind ein praktischer und wirksamer Ansatz im Sinne einer sichtbaren Zweisprachigkeit.“Weithin sollen Änderungen des Brandenburgischen Hochschulzulassungsgesetzes Erleichterungen für Studienbewerber schaffen. So ist bei Bewerberinnen und Bewerbern für einen Lehramtsstudiengang der Nachweis vertiefter Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache bei der Auswahlentscheidung angemessen zu berücksichtigen.Statnik hierzu: „Damit soll insbesondere die Anzahl der Lehramtsstudenten gefördert werden, damit wir künftig genügend Lehrerinnen und Lehrer für den Sorbisch/Wendisch-Unterricht haben.“

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