Resolution der 17. Hauptversammlung der Domowina
Betr.: Abschluss eines neuen Finanzierungsabkommens
zur Förderung der Stiftung für das sorbische Volk
Auf Vorschlag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und bezugnehmend auf die Koalitionsvereinbarungen der Regierungen von Sachsen und Brandenburg soll ein neues Finanzierungsabkommen zur Förderung der Stiftung für das sorbische Volk, gültig ab dem Jahr 2016, abgeschlossen werden. Die Delegierten der 17. Hauptversammlung erwarten zügige Vereinbarungen in Zusammenhang mit den gegenwärtigen Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den beiden Landesregierungen hinsichtlich des Abschlusses eines neuen Finanzierungsabkommens.
Mit dieser Regelung ist sicherzustellen, dass alle von der Stiftung für das sorbische Volk geförderten sorbischen Einrichtungen erhalten bleiben und die gesetzliche Garantie des Erhalts und der Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur entsprechend der Protokollnotiz Nr. 14 des Einigungsvertrags auf der Grundlage eines Staatsvertrages eingehalten wird.
In diesem Zusammenhang erwarten wir, dass die finanziellen Mittel der Bundesregierung künftig als institutionelle Förderung zugeteilt werden. Weiter fordern wir, dass die allgemeinen Steigerungen der Personalkosten beachtet und proportional in Form höherer Zuschüsse bewilligt werden.
Dreikretscham/Haslow, den 28.03.2015
Die Delegierten der 17. Hauptversammlung der Domowina