Bundesvorstand
usammensetzung und Aufgaben des Bundesvorstandes
Der Bundesvorstand hat bis zu 30 Mitglieder und wird für vier Jahre gewählt. Der Bundesvorstand hat folgende Aufgaben:
- über Fragen der laufenden Arbeit der Domowina zwischen den Hauptversammlungen zu entscheiden,
- Schwerpunkte der Tätigkeit festzulegen und verbindliche Verantwortlichkeiten für die Verwirklichung der Aufgaben zu regeln,
- regelmäßig Berichte des Vorsitzenden und des Präsidiums der Domowina entgegenzunehmen,
- die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Präsidiums festzulegen,
- das Vermögen und die Finanzen der Domowina zu regeln,
- Finanzberichte und Wirtschaftspläne entgegenzunehmen und zu bestätigen,
- Arbeitsausschüsse zu bilden,
- Berichte des Hauptgeschäftsführers über die Arbeit der Geschäftsstelle der Domowina entgegenzunehmen und Schwerpunkte der Arbeit der Geschäftsstelle festzulegen,
- die Schwerpunkte der Tätigkeit der Institutionen in Trägerschaft der Domowina und der Abteilungen zu bestimmen,
- Berichte der Leiter der Institutionen in Trägerschaft der Domowina und der Abteilungen entgegenzunehmen,
- einstweilig neue Vereine in die Domowina aufzunehmen,
- einstweilig über die Trägerschaft weiterer Institutionen oder Abteilungen unter dem Dach der Domowina zu entscheiden,
- Vertreter der Sorben in Gremien zu berufen und aus ihnen abzuberufen bzw. zu nominieren und regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit entgegenzunehmen,
- Arbeitsordnungen der Geschäftsstelle der Domowina und der der Domowina zugehörigen Institutionen und Abteilungen zu beschließen,
- die Leiter der der Domowina zugehörigen Institutionen und Abteilungen zu berufen und abzuberufen,
- den Hauptgeschäftsführer und den Geschäftsführer der Domowina zu berufen und abzuberufen,
- Auszeichnungsordnungen der Domowina zu beschließen, welche kein Bestandteil dieser Satzung sind, und die Mitglieder des Auszeichnungsausschusses zu wählen.