Bundesvorstand

usammensetzung und Aufgaben des Bundesvorstandes

Der Bundesvorstand hat bis zu 30 Mitglieder und wird für vier Jahre gewählt. Der Bundesvorstand hat folgende Aufgaben:

- über Fragen der laufenden Arbeit der Domowina zwischen den Hauptversammlungen zu entscheiden,

- Schwerpunkte der Tätigkeit festzulegen und verbindliche Verantwortlichkeiten für die Verwirklichung der Aufgaben zu regeln,

- regelmäßig Berichte des Vorsitzenden und des Präsidiums der Domowina entgegenzunehmen,

- die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Präsidiums festzulegen,

- das Vermögen und die Finanzen der Domowina zu regeln,

- Finanzberichte und Wirtschaftspläne entgegenzunehmen und zu bestätigen,

- Arbeitsausschüsse zu bilden,

- Berichte des Hauptgeschäftsführers über die Arbeit der Geschäftsstelle der Domowina entgegenzunehmen und Schwerpunkte der Arbeit der Geschäftsstelle festzulegen,

- die Schwerpunkte der Tätigkeit der Institutionen in Trägerschaft der Domowina und der Abteilungen zu bestimmen,

- Berichte der Leiter der Institutionen in Trägerschaft der Domowina und der Abteilungen entgegenzunehmen,

- einstweilig neue Vereine in die Domowina aufzunehmen,

- einstweilig über die Trägerschaft weiterer Institutionen oder Abteilungen unter dem Dach der Domowina zu entscheiden,

- Vertreter der Sorben in Gremien zu berufen und aus ihnen abzuberufen bzw. zu nominieren und regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeit entgegenzunehmen,

- Arbeitsordnungen der Geschäftsstelle der Domowina und der der Domowina zugehörigen Institutionen und Abteilungen zu beschließen,

- die Leiter der der Domowina zugehörigen Institutionen und Abteilungen zu berufen und abzuberufen,

- den Hauptgeschäftsführer und den Geschäftsführer der Domowina zu berufen und abzuberufen,

- Auszeichnungsordnungen der Domowina zu beschließen, welche kein Bestandteil dieser Satzung sind, und die Mitglieder des Auszeichnungsausschusses zu wählen.